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ETHFISHER KODEX

PFLICHTKODEX DER PROFI-HEIRATSVERMITTLER ACMA

Vorwort

Der Pflichtkodex der Profi-Heiratsvermittler ist die Gesamtheit der Prinzipien

PFLICHTKODEX DER PROFI-HEIRATSVERMITTLER ACMA

Vorwort

Der Pflichtkodex der Profi-Heiratsvermittler ist die Gesamtheit der Prinzipien, Regeln und Gewohnheiten, die jedes Mitglied des Verbands der Profi-Heiratsvermittler ACMA zu beachten hat und nach denen es sich bei der Ausuebung seiner Taetigkeit zu richten hat.

ARTIKEL 1

Das Profi-Heiratsvermittlungsbuero diskriminiert weder Religionen, noch Rassen, Nationalitaeten, politische Ideologien, Geschlechter oder soziale Klassen.

ARTIKEL 2

Das Profi-Heiratsvermittlungsbuero darf keine Auftraege annehmen, fuer die es nicht die entsprechend vorbereitet ist.

ARTIKEL 3

Der Profi-Heiratsvermittler hat dem Kunden bei Auftragsannahme durch Klarheit und Einfachheit die wichtigsten Aspekte und eventuelle mit der ihm anvertrauten Arbeit verbundene Risiken zu erloeutern.
Ausserdem hat er den Kunden unverzueglich ueber wesentliche mit der Ausuebung seiner Taetigkeit verbundene Ereignisse zu informieren.

ARTIKEL 4

Der Profi-Heiratsvermittler hat sich korrekt, loyal und ehrlich zu verhalten.
Er hat sich an die Schweigepflicht zu halten

ARTIKEL 5

Der Profi-Heiratsvermittler muss darauf achtgeben, dass auch seine Mitarbeiter von der Geheimhaltungs und Schweigepflicht in Kenntnis gesetzt wurden und diese beachten.

ARTIKEL 6

Bei den Verhaeltnissen zur Presse und anderen Informationsmitteln ist dem Profi-Heiratsvermittler aeusserstz Vorsicht geboten, damit die Schweigepflicht gegenueber dem Kunden nicht verletzt wird.

ARTIKEL 7

Der Profi-Heiratsvermittler darf sich keinen eigenen Kundenstamm durch unkorrekte Werbung aufbauen.

ARTIKEL 8

Der Profi-Heiratsvermittler darf keine Auftraege annehmen, wenn ihn andere, mit dem Vermittlungsbuero eingegangene Verpflichtungen an der sorgfaeltigen und gewissenhaften Ausfuehrung des Auftrags hindern koenten, da gerade Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bei den durchzufuehrenden Auftraegen aufgrund ihrer Bedeutung, Komplexitaet, Schwierigkeit und Dringlichkeit noetig sind.

ARTIKEL 9

Der Profi-Heiratsvermittler darf mit einem Auftrag nicht fortfahren, wenn das Verhalten oder die Forderungen des Kunden bzw. andere gravierende Gruende keine korrekte und wuerdevolle Ausuebung zulassen.

ARTIKEL 10

Der Profi-Heiratsvermittler darf keine vertraulichen Schriftstuecke, Informationen bzw. Mitteilungen verbreiten, die er, auch zufaellig, von einem Kollegen erhalten hat.

ARTIKEL 11

Der Profi-Heiratsvermittler darf keine Personen, die widerrechtlich eine professionelle Taetigkeit ausueben, unterstuetzen.

ARTIKEL 12

Der Profi-Heiratsvermittler muss seinen Kollegen die noetige Unterweisung geben, damit diese mit Kenntnis und Gewissenhaftgkeit die ihnen anvertrauten Arbeiten durchfuehren.

ARTIKEL 13

Der Profi-Heiratsvermittler hat, wenn er einen Kollegen vertritt, bei der Durchfuehrung seines professionellen Auftrags die alle Aufgaben und Formalitaeten zu erfuellen und sich aufrichtig zu verhalten.

ARTIKEL 14

Der Profi-Heiratsvermittler, den ein anderer Kollegen vertritt, muss seinem Nachfolger keine Nachteile fuer die Kunden bringen.

ARTIKEL 15

Bei Leistungen, die von einem verstorbenen Kollegen erbracht und vom Nachfolger fortgefuehrt wurden, erfolgt die Auszahlung der entsprechenden den beiden Vermittlern zustehenden Loehne im Zweifelsfalle oder im Falle betraechtlicher Summen nach Ermessen des Verbandes.

ARTIKEL 16

Der Profi-Heiratsvermittler muss dem Verband jeden Versuch mitteilen, ihm ein nicht dem Pflichtkodex entsprechendes Verhalten auf zuzwingen, ganz gleich wer diesen Versuch unternimmt.

ARTIKEL 17

Er hat dafuer zu sorgen, dass sein Beruf durch sein Handeln nicht in Verruf geraet

ARTIKEL 18

Der Profi-Heiratsvermittler muss sich mit Klarheit qualifizieren und – auf seinem Briefpapier, dem Bueroschild, im Telefonbuch und an entsprechenden anderen Stellen – nur die Titel verwenden, die ihm zustehen, um moegliche Missverstaendnisse zu vermeiden.

Insbesondere auf dem Briefpapier, auf der Visitenkarte und auf der gesamten schriftlichen, elektronischen oder telematischen Korrespondenz, hat hinter seinem Namen der Hinweis "Mitglied des Verbandes der Profi-Heiratsvermittler ACMA", sowie die Beitrittsnummer zu stehen.

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